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BFH, 10.11.2005 - IX B 133/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 05.07.2005 - 15 K 468/01
- BFH, 10.11.2005 - IX B 133/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01
Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte …
Auszug aus BFH, 10.11.2005 - IX B 133/05
Mit (solchen) Einwendungen gegen die vom FG vertretene Rechtsauffassung kann die Zulassung der Revision jedoch nicht erreicht werden (z.B. BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476, m.w.N.). - BFH, 24.10.2003 - IX B 83/03
NZB: grundsätzliche Bedeutung; Sachaufklärungspflicht
Auszug aus BFH, 10.11.2005 - IX B 133/05
Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn ihre Entscheidung von einer in Rechtsprechung und/oder Schrifttum umstrittenen Rechtsfrage abhängt und deshalb eine höchstrichterliche Klärung über die materiell-rechtliche Beurteilung des Streitfalles hinaus für die Allgemeinheit Bedeutung hat (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 24. Oktober 2003 IX B 83/03, BFH/NV 2004, 353, m.w.N.).